
Allgemeine Geschäftsbedingungen
zbv-design
Inhaber: Dipl.-Ing. Gordon Verständig
Designer + Werbeprofi + Architekt
D-79331 Teningen
Kandelstrasse 15 b
Tel. +49 (0) 76 41 – 5 40 80
Fax +49 (0) 76 41 – 5 40 81
Email info@zbv-design.de
Web www.zbv-design.de
-------------------------------------------------------------------------------------------
Geltungsbereich
Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs.1 BGB
Vertragsschluss / Inhalt
Angebote und Dienstleistungen von zbv-design unterliegen ausschließlich diesen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Alle Leistungen von zbv-design sind Dienstleistungen im Sinne von Dienstleistungsverträgen. Spätestens bei Auftragserteilung der Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. zbv-design gilt als Auftragnehmer, die Geschäftspartner als Auftraggeber.
Angebotsgültigkeit
1. zeitlich:
Angebote von zbv-design verlieren Ihre Gültigkeit 4 Wochen nach Zugang des jeweiligen Angebotes.
2. inhaltlich:
Bei gravierender Änderung der Angebotsvoraussetzungen, oder durch Kundenwunsch, behalten wir uns eine Änderung unseres Angebotes vor.
Überlassene Unterlagen
1. Speicherung von Kundendaten:
Kundendaten und beigebrachte Materialien durch den Kunden ( Fotos, Logos, Videos, Texte etc. ) werden von zbv-design zur internen Verwaltung und Bearbeitung gespeichert.
2. Nutzungsrechte Dritter:
Liefert der Auftraggeber zbv-design Materialien, Texte, Fotos, Logos, Videos, digitale Datenträger, Computerspiele, Pläne etc. zur Weiterverarbeitung, ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die jeweiligen Nutzungsrechte Dritter hieran.
Korrekturen
1. Einheitspreise:
Korrekturen werden ausschließlich in der Agentur von zbv-design verarbeitet. Diese Korrekturen sind in den Einheitspreisen enthalten. Sie erhalten Korrekturabzüge für jede überarbeitete Korrektur. Bei Übergabe der Korrekturabzüge / Entwürfe / Demoversion / Pläne / Datenträger etc. gelten diese als akzeptierte Leistungsabnahme.
2. Kosten für Sonderwünsche / Zusatzleistungen:
Kosten für Sonderwünsche und Zusatzleistungen
, die nicht in den Einheitspreisen / Angebot enthalten sind, werden nach Zeitaufwand berechnet. Die Kosten betragen 84,50 € pro angefangene Stunde. Von zbv-design erbrachte Leistungen, die über den Umfang des Angebotes hinausgehen, sind gemäß unseren Einheitspreisen zusätzlich zu bezahlen.
Datenträger
Nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber, speichert zbv-design Kundendaten auf einen digitalen Datenträger für die Weiterverarbeitung. Gemäß den Zahlungsbedingungen von zbv-design erhält der Auftraggeber auf schriftliches Verlangen den Datenträger nach vollständiger Zahlung der Schlussrechnung. Eine Kopie der Datenträger verbleibt bei zbv-design.
Drittleistungen
1. Drittleistungen:
Drittleistungen sind alle Leistungen, die zbv-design nicht selbständig in Eigenproduktion erstellt. Beispiele: Reprotechnik, Druckereikosten, Internetprovider, Tonstudio, Filmstudio, Fotoagenturen, GEMA freie Musik, Folienwerbung, Reisekosten, Spesen, Materialien etc.
2. Auftrag für Drittleistungen:
Sofern Drittleistungen zur Gesamtauftragsabwicklung vom Auftraggeber gewünscht werden, holt zbv-design einen Kostenvoranschlag des Drittanbieters ein und erstellt darauf basierend ein zusätzliches Angebot. Erhält zbv-design vom Auftraggeber zusätzlich die Beauftragung zur Abwicklung von Drittleistungen, so sind diese separat kostenpflichtig. Nach Beauftragung des Dritten berechnet zbv-design als eigene Agenturleistung 20 % der Auftragssumme der Drittleistung.
3. Haftung und Gewährleistung für die Drittleistungen:
Die Haftung und Gewährleistung für die Drittleistungen liegt ausschließlich beim ausführenden Drittanbieter.
Freigaben
Schriftlich erteilte Aufträge sowie mündliche Zusatzvereinbarungen sind nach schriftlicher Freigabe ( FAX, Email etc.), bzw. abgezeichneter Korrekturabzüge für Grafik, unterschriebene Entwurfs- Eingabe- und / oder Werkpläne für erbrachte Architektenleistungen sowie für online gestelltes Webdesign ( auch wenn die Webseiten lediglich auf zbv-design.de veröffentlicht stehen ) und für jegliche Kunstwerke etc. gelten die jeweiligen Leistungen von zbv-design danach als angenommen / beauftragt sowie gleichzeitig als freigegeben und abgeschlossen. Diese Leistungen sind danach vollständig vom Auftraggeber an zbv-design zu vergüten. Vom Kunden danach gewünschte Mehrleistungen werden zusätzlich nach Aufwand bzw. Einheitspreisen abgerechnet
Zahlungsbedingungen
1.Preisangaben:
Alle Preisangaben von Angeboten von zbv-design sind Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie 5 % Nebenkostenpauschale. Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
2. Eigentum:
Bis zur vollständigen Zahlung der Schlussrechnung verbleiben alle Produktionen, Konzeptionen, Waren und Dienstleistungen, Unterlagen, Berechnungen, Skizzen, Architektenpläne, Kunstwerke etc. im Eigentum von zbv-design.
3. Fälligkeit:
Mit Vertragsschluss werden 50% der vereinbarten Auftragssumme sofort fällig. Sind die beauftragten Leistungen laut der schriftlichen Auftragserteilung erbracht, ist zbv-design berechtigt die Schlussrechnung über die verbleibende Auftragssumme zu stellen. Mit Zustellung der Schlussrechnung wird die Restvergütung fällig.
4. Fälligkeit von Teilabnahmen:
Bei Vorlage des ersten Entwurfes ( Übergabe = Abnahme von Teilleistungen = Stichtag ) fallen weitere 25 % der vereinbarten Auftragssumme zu Zahlung an. Je nach Art und Umfang des Auftragsvolumens können und weiterer Korrekturverarbeitungen ist zbv-design berechtigt weitere Abschlagszahlungen gemäß dem Produktionsfortschritt in Rechnung zu stellen.
5. Nebenkostenpauschale:
Als Nebenkostenpauschale für Korrekturabzüge, Kopien, Telefon, FAX, PKW, sowie für Besprechungstermine ausser Haus ( innerhalb eines Radius von 20 Km ) werden pauschal 5 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Zusätzlich durch den Auftraggeber gewünschte Besprechungstermine, die über die Pauschalvereinbarung hinausgehen, werden nach Aufwand extra berechnet (pro angefangene Std. 84,50 € zzgl. Spesen).
6. Zahlungsverzug:
Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat der Verbraucher die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, der Unternehmer in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich zbv-design vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist zbv-design ferner berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Alle Waren und Leistungen, Unterlagen, Notizen, Besprechungsprotokolle, Ideen, Entwürfe, Konzeptionen, Unterlagen, Skizzen, Pläne, Waren, Modelle, Kunstwerke, Fotos, Texte, Logos etc.
ist der Auftraggeber verpflichten sofort an zbv-design zurück zu geben. Der Auftraggeber darf nach Kündigung keiner Leistungen von zbv-design nutzen.
Rücktritt / Kündigung
1. Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Sie kann von beiden Vertragspartnern jeder zeit erfolgen. Alle von zbv-design erbrachten Leistungen sind bis zum Zeitpunkt der Kündigung vollständig zu begleichen. Alle zusätzlich beauftragten Drittleistungen ( unabhängig von deren Produktionsstand ) sind vom Auftraggeber vollständig an zbv-design zu begleichen.
2. Unverschuldeter Rücktritt:
2a) Nichtabnahme durch Auftraggeber:
Nimmt der Auftraggeber die von zbv-design zur Abnahme bereit gestellte Leistung nicht ab bzw. nicht an und hat zbv-design dies nicht zu vertreten, so entfällt der Anspruch des Auftraggebers auf die bereits geleisteten Anzahlungen zuzüglich nachweislich erbrachter Zuatzleistungen bzw. beauftragter Drittleistungen von zbv-design um den erteilten Auftrag ausführen zu können.
2b) Verzögerung der Produktion, des Beginns und/oder des Ablaufs:
Bei Auftragserteilung ist der Auftraggeber verpflichtet zbv-design umgehend alle auftragsrelevanten Unterlagen, Notizen, Besprechungsprotokolle, Ideen, Entwürfe, Konzeptionen, Unterlagen, Skizzen, Pläne, Waren, Modelle, Kunstwerke, Fotos, Texte, Logos etc. im Original und auf einem digitalen Datenträger sofort auszuhändigen, die zur Auftragsausführung und / oder der Weiterverarbeitung des Auftrages notwendig sind.
Wird, trotz einmaliger Erinnerung durch zbv-design, der Produktionsbeginn seitens des Auftraggebers dahingehend verhindert, dass zbv-design nicht in vollem Umfang innerhalb von 4 Wochen beginnen kann, darf zbv-design vom Vertrag zurücktreten ohne die Erstattung bereits geleisteter Akontozahlungen.
Grundsätzlich liegt zwischen zwei Besprechungen ( Beispiel: Auftragsvergabe zu 1.Korrekturbesprechung oder 1. zu 2. Korrekturbesprechung etc.) ein Zeitraum von maximal 4 Wochen ( 28 Arbeitstage ). Liegt zwischen zwei miteinander vereinbarten Korrekturterminen, trotz einmaliger Erinnerung durch zbv-design, ein längerer Zeitraum als 4 Wochen, der durch eigenverantwortliches Verschulden des Auftraggebers zustande gekommen ist, dann darf zbv-design den Vertrag sofort lösen, ohne Erstattung der bereits erhaltenen Akontozahlungen. Übersteigen die bis dahin erbrachten Leistungen von zbv-design den Wert der bereits erhaltenen Akontozahlungen, sind alle Leistungen von zbv-design, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbracht worden sind, vollständig vom Auftraggeber zu begleichen.
2c) Erstattung von Drittleistungen an zbv-design:
Wird von einer Vertragspartei die schriftliche Kündigung ausgesprochen und wurden während des davor bestehenden Vertragsverhältnisses von zbv-design zusätzliche Drittleistungen in Auftrag gegeben, um den Gesamtauftrag ausführen zu können, so sind diese Kosten vom Auftraggeber vollständig an zbv-design zu bezahlen unabhängig von deren Produktionsstandes.
2d) schriftliche Kündigung durch den Auftraggeber:
Bei eigenverantwortlicher, schriftlicher Kündigung durch den Auftraggeber, die unverschuldet durch zbv-design zustande gekommen ist, erhält zbv-design alle bis dahin erbrachten Leistungen, Beratungen, Arbeitsaufwendungen vollständig vergütet. Eventuell zusätzlich beauftragte Drittleistungen, die notwendig waren, um den Gesamtauftrag ausführen zu können, sind unabhängig von deren aktuellen Produktionsstand, vollständig vom Auftraggeber an zbv-design zu bezahlen. Nach schriftlich erfolgter Kündigung durch den Auftraggeber bleiben alle bis dahin erbrachten Leistungen für immer alleinig im Besitz und Eigentum von zbv-design.
Der Auftraggeber ist verpflichtet sofort bei schriftlicher Kündigung alle eventuell bereits ausgehändigten und erbrachten Leistungen, Ideen, Entwürfe, Besprechungsprotokolle, Konzeptionen, Unterlagen, Skizzen, Pläne, Waren, Modelle, Kunstwerke etc. vollständig und unbeschadet wieder an zbv-design auszuhändigen. Mit seiner schriftlichen Kündigung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden alle zuvor beauftragten Leistungen und seien es auch nur Detailauszüge, nicht nutzen zu dürfen. Der Auftraggeber darf keine Kopien für sich oder Dritte erstellen bzw. einbehalten, noch darf er das urheberrechtlich geschützte geistige Eigentum von zbv-design weder selbst nutzen noch an Dritte weitergeben.
Haftung
1. Haftungsausschluss:
zbv-design haftet nur für Schäden, die zbv-design selbst, oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragswerkes von wesentlicher Bedeutung ist ( Kardinalspflicht ) sowie Schäden aus der Verletzung des Körpers, oder der Gesundheit.
2. Verjährung:
Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von zbv-design oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren 1 Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch zbv-design oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.
3. Mängel:
Offensichtliche Mängel der Ware sind von Unternehmen innerhalb von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Unternehmer sind überdies verpflichtet, verdeckte Mängel innerhalb von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
Copyright und Nutzungsrechte
1. Urheberschutz:
Alle aufgeführten Leistungen von zbv-design sind persönliche, geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Auf den Werken von zbv-design (Grafik + Internet + Multimedia + Architektur + Kunst) erscheint immer der Hinweis: erstellt von zbv-design.de. Bei allen von zbv-design gestalteten Internetauftritten erscheint immer der Texthinweis im Impressum des Auftraggebers auf dessen Website: erstellt von Gordon Verständig, zbv-design, Werbeagentur + Architekturbüro + Kunstatelier sowie der gut sichtbare, aktive Direktlink auf die Homepage von zbv-design.de. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfung, Logo, Slogan, Foto, Video, Plan, Architektur, Webdesign, Kunstwerk etc. unbegrenzt zu nutzen ist. Die Nutzung umfasst unter anderem die Veröffentlichung, Präsentation, Vervielfältigung. Wurde ein Einzelcopyright vereinbart, so ist die freie Nutzung auf die betreffende Leistung beschränkt.
2. Unbefugte Änderung, Weitergabe an Dritte oder Nachahmung:
Wurde kein Copyright vereinbart, dürfen die Arbeiten, einschließlich der Urheberbezeichnung,
ohne Zustimmung von zbv-design weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details - oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt zbv-design eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe der 5-fachen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Produktionsbeginn
Der Produktionsbeginn erfolgt für alle Leistungen nach schriftlicher Auftragsbestätigung und Zahlungseingang von 50% der vereinbarten Auftragssumme gemäß den Zahlungsbedingungen von zbv-design.
Lieferzeit
Die Lieferzeit für die digitale Druckvorlage für Printmedien, für die Onlinestellung von Internetseiten und die Auslieferung von Kunstwerken beträgt 14 Arbeitstage nach schriftlicher Freigabe des letzten Korrekturabzuges und Eingang aller vereinbarten Rechnungsbeträge durch den Auftraggeber. Für Veröffentlichungen von CD / DVD / Blue-Ray / -Vervielfältigung sind es 28 Arbeitstage nach schriftlicher Freigabe des letzten Korrekturabzuges und Eingang aller vereinbarten Rechnungsbeträge.
Auslieferung
Die Auslieferung erfolgt ab 79331Teningen zzgl. Verpackung + Versand.
Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstandfür alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von zbv-design. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Zbv-design ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
2. Links:
Soweit zbv-design auf den eigenen Internetseiten durch sog. Links auf andere Seiten verweist, erklärt zbv-design ausdrücklich, dass zbv-design keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sich zbv-design hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.
3. Wirksamkeit der AGB:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
PDF-Download der AGB von zbv-design (27kb)
Kontakt zu zbv-design
optimiert ab IE6, firefox 3.5
